SiGeKo

Professionelle und auf Ihr Bauvorhaben abgestimmte Sicherheitskoordination (SiGe-Koordination) gemäß BaustellV und RAB 10-33

Wir sind Ihr Partner für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.

Unsere Leistungsphasen:

  • Beratung bei der Planung
  • Beratung bei der Ausschreibung
  • Erstellen der Vorankündigung
  • Erstellen des SIGEPLANs
  • Unterrichtung über besondere örtliche Gegebenheiten
  • Erstellen des Alarmplans
  • Erstellen der Baustellenordnung
  • Notwendige Absprachen mit den zuständigen Behörden
  • Betreuung des Bauvorhabens einschließlich Beratung der Projektbeteiligten
  • Erstellen der Unterlage für spätere Arbeiten

 

Baustellen sind europaweit die gefährlichsten Arbeitsbereiche mit einem hohen Anteil von Unfallursachen, die bis in die Planungsphase zurückverfolgt werden können. Darüber hinaus birgt jede Baumaßnahme besondere Gefahren in sich. Die Verhältnisse auf der Baustelle ändern sich ständig.

Wir haben uns gleich von Anfang an mit dieser neuen Materie auseinandergesetzt, entsprechende Lehrgänge besucht und erfolgreich abgeschlossen. Seit 1999 sind wir bei zahlreichen Objekten als SiGeKo bestellt. Von unserem Büro wurden unter anderem für

Industriebauten • Hallenbauten • Supermärkte • Krankenhäuser und Kliniken • größere Wohnbauprojekte • Einfamilienhäuser • Tiefbau • Breitbandausbau • Brücken • Tunnel • Abbruch und Rückbau • Kraftwerke

die notwendigen Leistungen erfolgreich erbracht.

Zu unseren Vertragspartnern gehören neben zahlreichen Städten, Kommunen und Landkreisen auch kirchliche Organisationen und national und international tätige Unternehmen.

  • BASF
  • Deutsche Post – DHL
  • ENBW
  • Hornbach
  • KOEHLER PAPER
  • LIDL
  • RAVAGO
  • Smurfit Kappa
  • SÜWAG Energie
  • TI Automotive
  • Vollack
  • … und viele regional tätige Auftraggeber
 
 

Über uns

Die europäische Baustellenrichtlinie 92/57/EWG wurde zum 1. Juli 1998 in deutsches Recht umgesetzt. Seit Anfang 1999 sind wir im SIGEKO-Bereich tätig.

Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Hochbau
  • Tiefbau
  • Abbruch und Rückbau
  • Ingenieurbauwerke
  • Sonderbauwerke

 

Bei Interesse, kontaktieren Sie uns gerne. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Nach § 3 BaustellV ist ein SiGe-Koordinator erforderlich, wenn:

  • mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig sind. Ob die Arbeiten gleichzeitig oder nacheinander stattfinden, spielt dabei keine Rolle.

Nach § 2 BaustellV ist eine Vorankündigung erforderlich, wenn:

  • die Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der Baustelle mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder
  • der Umfang der Arbeiten mehr als 500 Personentage überschreitet.


Der zuständigen Behörde (Gewerbeaufsichtsamt/Amt für Arbeitsschutz) ist die Vorankündigung spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle zu übermitteln.

Nach § 3 Abs. 2 + 3 BaustellV ist ein SIGEPLAN erforderlich, wenn:

  • Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle arbeiten und
  • besonders gefährliche Arbeiten anch Anhang II der BaustellV ausgeführt werden oder
  • eine Vorankündigung erforderlich ist (s. o.)

Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen, ggf. mehrere, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen.

Der Koordinator hat mit seiner Tätigkeit dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten.

Seine Aufgabe ist es, bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aufeinander abzustimmen. Er hat einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGeplan) zu erstellen, der u.a. die Arbeitsschutzbestimmungen und die Sicherheitsvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeiten enthält. Zudem fertigt er die sogenannten „Unterlage“ an, aus der Arbeitsschutzmaßnahmen für spätere Arbeiten (z. B. Wartung und Instandhaltung) an der baulichen Anlage ersichtlich sein müssen.

In der Bauphase organisiert und koordiniert er die Zusammenarbeit der verschiedenen Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeitsschutzes und deren Überwachung der Arbeitsverfahren.

Der SiGeKo hat eine beratende Funktion und ist, sofern nicht anders vereinbart, auf der Baustelle nicht weisungsbefugt.

Technische Information

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