Arbeitssicherheit

Wir betreuen Sie als externe Sicherheitsfachkraft gem. DGUV Vorschrift 2 und bringen bzw. halten die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb auf Stand.

Sicherheitsfachkraft (Sifa)
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi)

Das können wir für Sie tun:

  • Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV 2 – externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihren Betrieb
  • Klassische Gefährdungsbeurteilungen (Arbeitsplatz- oder tätigkeitsbezogen)
  • Unterweisungen und Betriebsanweisungen nach §12 Arbeitsschutzgesetz

 

Für die folgenden Berufsgenossenschaften besitzt unsere Büro die Branchenspezifik und somit die Befähigung, die dort versicherten Betriebe als SiFa zu betreuen:

  • Betriebe der BG Bau
  • Betriebe der BGW
  • Betriebe der BG ETEM
  • Betriebe der VBG (Büros und Bildungseinrichtungen)

 

Bei Interesse kontaktieren Sie uns gerne. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Unsere Ersttermine sind immer unverbindlich und kostenfrei.

  • Jeder Unglücksfall ist grundsätzlich präventiv vermeidbar und stellt ein enormes Einsparpotential für Ihr Unternehmen dar
  • Nur ein Unternehmen, das seine Arbeitsprozesse optimiert, die Krankheitstage seiner Mitarbeiter reduziert und die Arbeitsmittel sicher und einsatzfähig hält, arbeitet wirtschaftlich
  • Wer sichere und gesunde Arbeitsplätze anbietet, ist ein attraktiver Arbeitgeber
  • Bereits ab 1 Mitarbeiter, ist ein Arbeitgeber verpflichtet, geltende Gesetze und Normen zur Arbeitssicherheit einzuhalten. Wer dies nicht erfüllt, gefährdet die Gesundheit und das Leben seiner Mitarbeiter und kann im Falle eines Unfalls persönlich haftbar gemacht werden
  • Nicht jeder Geschäftsführer hat die erforderliche Zeit und Kompetenz, alle Erfordernisse zu kennen und umzusetzen. Wir unterstützen Ihren Betrieb dabei, Ihre Arbeitsplätze sicher und gesund zu gestalten und Ihre Arbeitsprozesse dahingehend zu optimieren
  • Grundsätzlich sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitern verpflichtet, eine SiFa zu beschäftigen
  • Sie sind in Ihrem Unternehmen bereits gut aufgestellt und benötigen lediglich die Regelbetreuung Ihres Betriebs
  • Sie hatten eine Begehung Ihrer BG und benötigen Unterstützung bei der Umsetzung der geforderten Punkte
  • Sie haben das Bedürfnis, Ihren Betrieb in Sachen Arbeitsschutz verbessern zu wollen, wissen aber nicht, wo Sie anfangen sollen. Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen eine Bestandsaufnahme Ihres Betriebs, klären wo Verbesserungspotential besteht, legen gemeinsam mit Ihnen die Dringlichkeiten und Reihenfolgen fest und beraten Sie bei der Umsetzung
  • Sie möchten bestimmte Dinge verbessern und benötigen eine Beratung, wie diese Verbesserungen aussehen könnten
  • Sie haben unerklärlich viele Krankheitstage bei den Mitarbeitern und wollen der Sache auf den Grund gehen
  • Sie sind mit Ihrer aktuellen Betreuung durch eine SiFa unzufrieden und möchten diese Beauftragung anderweitig vergeben
  • Ihre interne SiFa wird in Ihrem Betrieb nicht ernt genommen und benötigt Unterstützung oder soll durch eine externe SiFa ersetzt werden.

Grundbetreuung
Die erforderliche Anzahl an jährlichen Stunden für die Grundbetreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2 und wird anhand der Anzahl der Mitarbeiter und der Betreuungsgruppe Ihres Betriebs ermittelt.
Die Grundbetreuung umfasst:

  • Beratung und Auswertung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention
  • Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
  • Untersuchung nach Ereignissen/Unfällen
  • Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten
  • Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
  • Mitwirken in betrieblichen Besprechungen und ASA-Sitzungen
  • Selbstorganisation

Betriebsspezifische Betreuung
Zur Grundbetreuung kommt die betriebsspezifische Betreuung hinzu. Der jährliche Bedarf hierfür wird vom Auftraggeber und der Sifa gemeinsam ermittelt und festgelegt.
Beispiele für eine betriebsspezifische Betreuung sind:

  • Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren
  • Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation
  • Externe Entwicklungen mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
  • Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen
  • „Pionierarbeit“ in Betrieben, in denen die Arbeitssicherheit bislang zu kurz kam – „auf Stand bringen“

Technische Information

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