Technische Prüfungen
Prüfung, Kennzeichnung und Dokumentation von prüfpflichtigen Arbeitsmitteln
Ob regelmäßige oder einmalige Prüfung Ihrer Arbeitsmittel und Gerüste – wir sind für Sie da.
Das können wir für Sie tun:
- Prüfung von Leitern und Tritten gem. DGUV Vorschrift 3, DGUV Vorschrift 38 und DIN EN 131
- Prüfung von ortsfesten Steigleitern und Steigeisengängen gem. DGUV Information 208-032
- Prüfung von Regalen nach DGUV Regel 108-007 und DIN EN 15635
- Prüfung von Sicherheitsschränken und Gefahrstoffcontainern nach BetrSichV und ArbStättV
- Prüfung von Kranen nach DGUV Grundsatz 309-001
- PSA Prüfung gem. DGUV 198 und 199
- Prüfung von Anschlagmitteln gem. DGUV Regel 109-017
- Prüfung von Gerüsten aller Art durch einen Gerüstbaumeister gem. TRBS 2121
- Verkehrssicherungsmaßnahmen: Planung, Beantragung und Kontrolle gemäß RSA 95/ZTV-SA/MVAS-99/StVO
Zusätzlich bieten wir umfangreiche Beratungsleistungen zu den genannten Themenbereichen.
Bei Interesse kontaktieren Sie uns gerne. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
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Gerüste
Vor Ort Prüfung von Gerüsten aller Art durch unseren Gerüstbaumeister als zur Prüfung befähigte Person nach DIN 4420 und TRBS 2121
Um ein Gerüst als Arbeitsplatz für die eigenen Mitarbeiter oder Fremdfirmen zur Verfügung stellen zu dürfen, muss gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §2 Abs. 6 und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) §7 eine Prüfung durch eine dazu befähigte Person erfolgen.
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen an:
- Gerüstprüfung inklusive Dokumentation / Kennzeichnung
- Wiederholungsprüfung, z. B. nach Umbauten
- Erstellung von Montageanweisungen (Plan für Auf- und Abbau)
- Erstellung des Plans für den Gebrauch des Gerüsts
- Beratung bei der Ausschreibung von Gerüsten
- Beratung bei der Gerüstplanung oder Umbauten
- Einweisungen Ihrer Mitarbeiter zur Gerüstbenutzung
- Gefährdungsbeurteilung zur Gerüstbenutzung
- Betriebsanweisungen zur Gerüstbenutzung
- Erstellung von Rettungskonzepten beim Einsatz von PSA gegen Absturz (Hängetrauma)
- Unterweisung der Mitarbeiter in die Gefährdungsbeurteilung (jährliche Sicherheitsunterweisung)
- Unterweisung der Mitarbeiter zur Gerüstbenutzung (baustellenbezogen)
- Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für das Stellen von Baugerüsten in öffentlichen Verkehrsräumen (siehe Menüpunkt Verkehrssicherung)
Alle Leistungen werden für Sie ordnungsgemäß dokumentiert. So erhalten Sie zusätzlich zur Gewisseheit auch die Rechtssicherheit.
Die Anforderungen an den Arbeitsschutz im Gerüstbau sind hoch. Neben den Regelwerken TRBS 2121, Betriebssicherheitsverordnung DIN 4420-1 bis -3, DIN EN 12810, DGUV Information 201-011, gibt es die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsschutzes (ASiG, ArbSchG, ArbStättV, DGUV etc.). Wir behalten als Arbeitsschutz-Experten für Sie den Überblick und stehen Ihnen als zur Prüfung befähigter Gerüstbaumeister zur Seite.
Unter anderem prüfen wir für Sie:
- Standgerüste
- Hängegerüste
- Arbeitsgerüste
- Schutzgerüste
- Fahrgerüste
- Traggerüste
- u.v.m.
Welches sind die Pflichten des Gerüsterstellers?
- Erstellung einer Montageanweisung für den Auf-, den Ab- und den Umbau
- Prüfung des Gerüstes nach Fertigstellung vor Übergabe an den Nutzer durch eine zur Prüfung befähigte Person, Prüfumfang: Ordnungsgemäßer Aufbau, Standsicherheit und Betriebssicherheit
- Erstellung eines Planes für den Gebrauch des Gerüstes
- Kennzeichnung und Freigabe des Gerüstes
- Wiederholungsprüfung z.B. nach Umbauten oder außergewöhnlichen Ereignissen
Welches sind die Pflichten des Gerüstnutzers?
- Prüfung des Gerüstes vor der ersten Inbetriebnahme auf Eignung für seinen Verwendungszweck und auf Betriebs- und Funktionssicherheit
- Inspektion/Sichtprüfung vor dem Betreten des Gerüsts
- Aufbewahrung der Prüfdokumente bis zur nächsten Prüfung
Gerüstersteller sowie Gerüstbenutzer benötigen hierfür eine zur Prüfung befähigte Person. Hierbei sind die Bedingungen der TRBS 1203, zur Prüfung befähigte Personen, zu beachten. Die Ergebnisse der einzelnen Prüfungen müssen schriftliche Dokumentiert werden.
Gerne übernehmen wir das für Sie.
Leitern und Tritte
Wir prüfen die Leitern und Tritte in Ihrem Betrieb.
Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten, die an Arbeitsstätten verwendet werden, ist gemäß der Betriebssicherheitsverordnung(BetrSichV) und der DGUV Information 208-016 verpflichtend.
Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Mitarbeiter sicher arbeiten können und Sie als Geschäftsführer aus der persönlichen Haftung entbunden sind. Gerne übernehmen wir die Prüfung durch unseren Sachkundigen nach ArbSchG §7 und zur Prüfung befähigten Person nach BetrSichV §2 (6) und dokumentieren diese.
Wir führen die wiederkehrende Prüfung Ihrer Leitern und Tritte nach den aktuell gültigen Vorschriften durch. Das ganze natürlich, unabhängig vom Hersteller.
Unser Service beinhaltet (alle Serviceleistungen optional wählbar):
- Beratung bei der geeigneten Auswahl von Leitern und Tritten für Ihr Arbeitsumfeld / die Arbeitsaufgabe, der erforderlichen Traglast und Arbeitsdauer
- Beratung beim Neukauf von Leitern und ggf. Fördermöglichkeiten
- Festlegung der Prüfintervalle (mind. jährlich) gem. DGUV Information 208-016 anhand der Betriebsverhältnisse, der Art der Leitern und Tritte, des Zustands, der vorliegenden Belastungen
- Prüfung Ihrer Leitern und Tritte nach DGUV Vorschrift 3, DGUV Vorschrift 38 und DIN EN 131 mit Dokumentation
- Beratung und ggf. Instandsetzung oder Empfehlung eines Fachbetriebs im Fall von Mängeln
- Unterweisung von Mitarbeitern im Umgang mit Leitern und Tritten (Beschreibung der dort ausgeführten Tätigkeiten erforderlich) mit Dokumentation
Sie wählen den Prüfservice:
- Vor Ort Service z.B. in Ihrem Betrieb, am Einsatzort, auf der Baustelle
- Sie bringen die zu prüfenden Gegenstände vorbei. Wir benachrichtigen Sie nach erfolgter Prüfung, dass sie wieder abgeholt werden können
- Paketservice, bequem per Post/ggf. Spedition
Dokumentation der Leistungen:
- Schriftliche Dokumentation in Form eines Prüfprotokolls
- Übermittlung der Protokolle in Digitaler Form
- Kennzeichnung der Leitern und Tritte durch Prüfplakette mit nächstem Prüftermin
- Inventarisierung (jährliche Erinnerung, dass Ihre Leitern und Tritte wieder geprüft werden müssen)
Was sind die Pflichten eines Arbeitgebers in Bezug auf Leitern und Tritte?
- Vor Bereitstellung im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob ein geeigneteres Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden kann
- Bereitstellung von Leitern und Tritten, wenn die baulichen Gegebenheiten es erfordern (bspw. enge Treppenhäuser, enge Räume, enge Regalgänge, Zugang zu Dächern/Dachöffnungen, Unzugänglichkeit für Befahranlagen aufgrund von Treppen, Absätzen oder der Beschaffenheit des Untergrunds)
- Geeignete Leiter oder Tritt auswählen
- Mitarbeiter unterweisen
- Richtige Lagerung
- Für eine regelmäßige Prüfung sorgen
Regale
Wir prüfen die Regale in Ihrem Betrieb.
Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten, die an Arbeitsstätten verwendet werden, ist gemäß der nach DGUV Regel 108-007 und DIN 15635 verpflichtend.
Demnach muss die Regalprüfung mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person durchgeführt werden.
Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Mitarbeiter sicher arbeiten können und Sie als Geschäftsführer aus der persönlichen Haftung entbunden sind. Gerne übernehmen wir die Prüfung durch unseren zertifizierten Regalinspekteur nach DIN 15365 und dokumentieren diese.
Wir führen die wiederkehrende Prüfung Ihrer Regale nach den aktuell gültigen Vorschriften durch. Das ganze natürlich, unabhängig vom Hersteller.
Zu den prüfpflichtigen System gehören unter anderem:
- Fachbodenregale
- Palettenregale
- Kragarmregale
- Schwerlastregale
- Verschieberegale
- Einfahrregale
- Durchfahrregale
- Durchlaufregale
- Mehrgeschossanlagen
Unser Service beinhaltet (alle Serviceleistungen optional wählbar):
- Beratung bei der geeigneten Auswahl von Regalen für Ihr Arbeitsumfeld / die Arbeitsaufgabe, der erforderlichen Traglast und den vorhandenen Untergrund
- Beratung beim Neukauf von Regalen und ggf. Fördermöglichkeiten
- Prüfung Ihrer Regale nach DIN EN 15365 mit Dokumentation
- Beratung und ggf. Instandsetzung oder Empfehlung eines Fachbetriebs im Fall von Mängeln
Dokumentation der Leistungen:
- Schriftliche Dokumentation in Form eines Prüfprotokolls
- Übermittlung der Protokolle in Digitaler Form
- Kennzeichnung der Regale durch Prüfplakette mit nächstem Prüftermin
- Inventarisierung (jährliche Erinnerung, dass Ihre Leitern und Tritte wieder geprüft werden müssen)
Was sind die Pflichten eines Arbeitgebers in Bezug auf Regale?
- Geeignete Regale auswählen
- Mitarbeiter unterweisen
- Richtige Lagerung
- Für eine regelmäßige Prüfung sorgen
Sicherheitsschränke und Gefahrstoffcontainer
Wir prüfen die Sicherheitsschränke und Gefahrstoffcontainer in Ihrem Betrieb.
Die jährliche Prüfung von Sicherheitsschränken und Gefahrstoffcontainern, die an Arbeitsstätten verwendet werden, ist gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtend.
Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Mitarbeiter sicher arbeiten können und Sie als Geschäftsführer aus der persönlichen Haftung entbunden sind. Gerne übernehmen wir die Prüfung durch unsere zur Prüfung befähigten Person nach BetrSichV §§3 und 14, GefStoffV §7(7) in Verbindung mit der TRGS 510 Anhang 2 und TRGS 526 (Ziffer 7.4) und dokumentieren diese.
Wir führen die wiederkehrende Prüfung Ihrer Sicherheitsschränke und Gefahrstoffcontainer nach den aktuell gültigen Vorschriften durch. Das ganze natürlich, unabhängig vom Hersteller.
Unser Service beinhaltet (alle Serviceleistungen optional wählbar):
- Unterstützung bei der Erstellung eines Gefahrstoffkatasters zur Bestimmung Ihres Bedarfs
- Beratung bei der geeigneten Auswahl von Sicherheitsschränken und Gefahrstoffcontainern für Ihr Arbeitsumfeld / die Arbeitsaufgabe, der erforderlichen Traglast und Arbeitsdauer
- Prüfung Ihrer Sicherheitsschränke und Gefahrstoffcontainer nach BetrSichV und ArbStättV mit Dokumentation
- Beratung und ggf. Instandsetzung oder Empfehlung eines Fachbetriebs im Fall von Mängeln
Eine Prüfung beinhaltet:
- Kontrolle des Allgemeinzustandes
- Kontrolle der Inneneinrichtung (Böden, Auszüge, Auffangwanne)
- Kontrolle der richtigen Kennzeichnung
- Kontrolle des Lagergutes, siehe TRGS 510
- Kontrolle der Aufstellbedingungen
- Funktionskontrolle Mechanik (Türen, Auszüge etc.)
- Kontrolle der Thermoauslöseelemente (Türschließung)
- Kontrolle der Brandschutzelemente (Ventile und Dichtungen)
- Volumenstrommessung (falls vorhanden)
- Eintrag in das Servicebuch
- Prüfplakette
- Prüfprotokoll
- Jährlicher Erinnerungsservice
PSA gegen Absturz
Wir prüfen Ihre persönliche Schutzausrüstung – bequem per Post oder bei größeren Stückzahlen vor Ort in Ihrem Betrieb.
Die Prüfung von PSA – z.B. von Auffangsystemen, Haltesysteme, Auffanggurte – ist gemäß DGUV 198 und 199 vom September 2019 verpflichtend. Die Prüfung hat bei Bedarf oder mindestens alle 12 Monate zu erfolgen. Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Mitarbeiter sicher arbeiten können und Sie als Geschäftsführer aus der persönlichen Haftung entbunden sind. Gerne übernehmen wir die Prüfung durch unseren Sachkundigen nach DGUV 312-906 und dokumentieren diese.
Wir führen die wiederkehrende Prüfung an Ihrer PSA gegen Absturz für Sie nach den aktuell gültigen Vorschriften durch. Das ganze natürlich, unabhängig vom Hersteller.
Unter anderem prüfen wir für Sie:
- Auffanggurte DIN EN 361
- Haltegurte DIN EN 358
- Sitzgurte DIN EN 813
- Auffangsysteme DIN EN 363
- Haltesysteme DIN EN 358
- Verbindungsmittel ohne Falldämpfer DIN EN 354
- Verbindungsmittel mit Falldämpfer DIN EN 354, EN 355
- Anschlageinrichtungen DIN EN 795
- Falldämpfer DIN EN 355
- Helme DIN EN 397
- Verbindungselemente DIN EN 362 (z.B. Karabiner, Maillons)
- Bandschlingen und Rundschlingen DIN EN 566
- Mitlaufende Auffanggeräte DIN EN 353-1 und DIN EN 353-2
Sie wählen den Prüfservice:
- Vor Ort Service z.B. in Ihrem Betrieb, am Einsatzort, auf der Baustelle
- Abholung und Rücklieferservice (bspw. Wochenendprüfung, Freitags abholen Montagmorgen zurückbringen)
- Paketservice, bequem per Post
- Auch in Kombination möglich
Dokumentation der Leistungen:
- Schriftliche Dokumentation in Form eines Prüfprotokolls
- Kennzeichnung der PSA durch Prüfplakette mit nächstem Prüftermin
- Inventarisierung Ihrer PSA (jährliche Erinnerung, dass Ihre PSA wieder geprüft werden muss)
Wann lohnt sich eine Prüfung der PSA nicht mehr?
- Die Label sind unleserlich oder nicht mehr vorhanden (z.B. Seil, Bandschlinge, Falldämpfer)
- Es ist keine Hersteller-Seriennummer oder sonstige individuelle Seriennummer auf dem Artikel vorhanden (z.B. Karabiner, Rollen)
- Textile Ausrüstungsgegenstände (z.B. Schlingen, Seile, Gurtbänder) oder Helme sind mit lösungsmittelhaltigen Stiften (z.B. Edding) gekennzeichnet
- Textile Ausrüstungsgegenstände (z.B. Schlingen, Seile, Gurtbänder) oder Helme sind durch Stoffe wie Bitumen, Teer oder Farbe verunreinigt
- Die maximale Benutzungsdauer und Lebensdauer laut Hersteller ist überschritten
- Helme sind mit Aufklebern versehen, welche nicht vom Hersteller freigegeben sind
Hinweis: Revisionspflichtige Rettungs- und Höhensicherungsgeräte DIN EN 360 und DIN EN 1496 dürfen nur vom Hersteller oder vom Hersteller autorisierten Personen geprüft werden.
Gerne empfehlen wir Ihnen den passenden Partner hierfür.
Verkehrssicherungsmaßnahmen
Verkehrssicherungen gemäß RSA 95/ZTV-SA/MVAS-99/StVO
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung von Verkehrssicherungsmaßnahmen durch unsere Eignung und Qualifikation gemäß ZTV-SA 97 und MVAS 1999 mit folgenden Leistungen:
- Ortskundige Einschätzung Ihres Bauvorhabens
- Abstimmung mit den zuständigen Behörden
- Individuelle Erstellung/Anpassung der RSA Regelpläne/Verkehrszeichenpläne auf ihr Bauvorhaben
- Beantragung von verkehrsrechtlichen Anordnungen und Genehmigungen
- Beantragung und Einholung von Sondernutzungserlaubnissen
- Kontrolle und Dokumentation der örtlich erstellten Verkehrssicherung
- Eintragung als Verantwortlicher für die Verkehrssicherung
Zur Absicherung von beispielsweise Baustellen, gehört gemäß der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) die Planung und Beantragung einer verkehrsrechtlichen Genehmigung bei der zuständigen Behörde. Dabei muss der Verkehrszeichenplan auf die individuelle örtliche Situation angepasst und mit den Behörden abgestimmt werden.
Gerne übernehmen wir diese Leistungen für Sie, bevor Sie Ihre Verkehrssicherung einrichten.
Die erforderliche Kontrolle und deren Dokumentation kann in Abstimmung entweder durch unser Büro, oder über eine Fotodokumentation durch Sie selbst erfolgen.
Anschlagmittel und Zurrmittel
Wir prüfen Ihre persönliche Anschlagmittel und Zurrmittel – bequem per Post oder vor Ort in Ihrem Betrieb.
Die Prüfung von Anschlagmitteln und Zurrmitteln – z.B. zur Lastaufnahme bei Kranen, zum Sichern Ihrer Ladung, etc. – nach TRBS 1203 ist verpflichtend. Die Prüfung hat bei Bedarf oder mindestens alle 12 Monate zu erfolgen. Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Mitarbeiter sicher arbeiten können und Sie als Geschäftsführer aus der persönlichen Haftung entbunden sind. Gerne übernehmen wir die Prüfung und dokumentieren diese.
Wir führen die wiederkehrende Prüfung an Ihrer Anschlagmittel für Sie nach den aktuell gültigen Vorschriften durch. Das ganze natürlich, unabhängig vom Hersteller.
Wir prüfen für Sie unter anderem:
- Seile
- Anschlagketten
- Rundschlingen
- Hebebänder
- Schäkel
Sie wählen den Prüfservice:
- Vor Ort Service z.B. in Ihrem Betrieb, am Einsatzort, auf der Baustelle
- Abholung und Rücklieferservice (bspw. Wochenendprüfung, Freitags abholen Montagmorgen zurückbringen)
- Paketservice, bequem per Post
- Auch in Kombination möglich
Dokumentation der Leistungen:
- Schriftliche Dokumentation in Form eines Prüfprotokolls
- Kennzeichnung der Anschlagmittel durch Prüfplakette mit nächstem Prüftermin
- Inventarisierung Ihrer Anschlagmittel (jährliche Erinnerung, dass Ihre PSA wieder geprüft werden muss)
Vor Ort Prüfung von Gerüsten aller Art durch unseren Gerüstbaumeister als zur Prüfung befähigte Person nach DIN 4420 und TRBS 2121
Um ein Gerüst als Arbeitsplatz für die eigenen Mitarbeiter oder Fremdfirmen zur Verfügung stellen zu dürfen, muss gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §2 Abs. 6 und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) §7 eine Prüfung durch eine dazu befähigte Person erfolgen.
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen an:
- Gerüstprüfung inklusive Dokumentation / Kennzeichnung
- Wiederholungsprüfung, z. B. nach Umbauten
- Erstellung von Montageanweisungen (Plan für Auf- und Abbau)
- Erstellung des Plans für den Gebrauch des Gerüsts
- Beratung bei der Ausschreibung von Gerüsten
- Beratung bei der Gerüstplanung oder Umbauten
- Einweisungen Ihrer Mitarbeiter zur Gerüstbenutzung
- Gefährdungsbeurteilung zur Gerüstbenutzung
- Betriebsanweisungen zur Gerüstbenutzung
- Erstellung von Rettungskonzepten beim Einsatz von PSA gegen Absturz (Hängetrauma)
- Unterweisung der Mitarbeiter in die Gefährdungsbeurteilung (jährliche Sicherheitsunterweisung)
- Unterweisung der Mitarbeiter zur Gerüstbenutzung (baustellenbezogen)
- Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für das Stellen von Baugerüsten in öffentlichen Verkehrsräumen (siehe Menüpunkt Verkehrssicherung)
Alle Leistungen werden für Sie ordnungsgemäß dokumentiert. So erhalten Sie zusätzlich zur Gewisseheit auch die Rechtssicherheit.
Die Anforderungen an den Arbeitsschutz im Gerüstbau sind hoch. Neben den Regelwerken TRBS 2121, Betriebssicherheitsverordnung DIN 4420-1 bis -3, DIN EN 12810, DGUV Information 201-011, gibt es die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsschutzes (ASiG, ArbSchG, ArbStättV, DGUV etc.). Wir behalten als Arbeitsschutz-Experten für Sie den Überblick und stehen Ihnen als zur Prüfung befähigter Gerüstbaumeister zur Seite.
Unter anderem prüfen wir für Sie:
- Standgerüste
- Hängegerüste
- Arbeitsgerüste
- Schutzgerüste
- Fahrgerüste
- Traggerüste
- u.v.m.
Welches sind die Pflichten des Gerüsterstellers?
- Erstellung einer Montageanweisung für den Auf-, den Ab- und den Umbau
- Prüfung des Gerüstes nach Fertigstellung vor Übergabe an den Nutzer durch eine zur Prüfung befähigte Person, Prüfumfang: Ordnungsgemäßer Aufbau, Standsicherheit und Betriebssicherheit
- Erstellung eines Planes für den Gebrauch des Gerüstes
- Kennzeichnung und Freigabe des Gerüstes
- Wiederholungsprüfung z.B. nach Umbauten oder außergewöhnlichen Ereignissen
Welches sind die Pflichten des Gerüstnutzers?
- Prüfung des Gerüstes vor der ersten Inbetriebnahme auf Eignung für seinen Verwendungszweck und auf Betriebs- und Funktionssicherheit
- Inspektion/Sichtprüfung vor dem Betreten des Gerüsts
- Aufbewahrung der Prüfdokumente bis zur nächsten Prüfung
Gerüstersteller sowie Gerüstbenutzer benötigen hierfür eine zur Prüfung befähigte Person. Hierbei sind die Bedingungen der TRBS 1203, zur Prüfung befähigte Personen, zu beachten. Die Ergebnisse der einzelnen Prüfungen müssen schriftliche Dokumentiert werden.
Gerne übernehmen wir das für Sie.
Wir prüfen die Leitern und Tritte in Ihrem Betrieb.
Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten, die an Arbeitsstätten verwendet werden, ist gemäß der Betriebssicherheitsverordnung(BetrSichV) und der DGUV Information 208-016 verpflichtend.
Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Mitarbeiter sicher arbeiten können und Sie als Geschäftsführer aus der persönlichen Haftung entbunden sind. Gerne übernehmen wir die Prüfung durch unseren Sachkundigen nach ArbSchG §7 und zur Prüfung befähigten Person nach BetrSichV §2 (6) und dokumentieren diese.
Wir führen die wiederkehrende Prüfung Ihrer Leitern und Tritte nach den aktuell gültigen Vorschriften durch. Das ganze natürlich, unabhängig vom Hersteller.
Unser Service beinhaltet (alle Serviceleistungen optional wählbar):
- Beratung bei der geeigneten Auswahl von Leitern und Tritten für Ihr Arbeitsumfeld / die Arbeitsaufgabe, der erforderlichen Traglast und Arbeitsdauer
- Beratung beim Neukauf von Leitern und ggf. Fördermöglichkeiten
- Festlegung der Prüfintervalle (mind. jährlich) gem. DGUV Information 208-016 anhand der Betriebsverhältnisse, der Art der Leitern und Tritte, des Zustands, der vorliegenden Belastungen
- Prüfung Ihrer Leitern und Tritte nach DGUV Vorschrift 3, DGUV Vorschrift 38 und DIN EN 131 mit Dokumentation
- Beratung und ggf. Instandsetzung oder Empfehlung eines Fachbetriebs im Fall von Mängeln
- Unterweisung von Mitarbeitern im Umgang mit Leitern und Tritten (Beschreibung der dort ausgeführten Tätigkeiten erforderlich) mit Dokumentation
Sie wählen den Prüfservice:
- Vor Ort Service z.B. in Ihrem Betrieb, am Einsatzort, auf der Baustelle
- Sie bringen die zu prüfenden Gegenstände vorbei. Wir benachrichtigen Sie nach erfolgter Prüfung, dass sie wieder abgeholt werden können
- Paketservice, bequem per Post/ggf. Spedition
Dokumentation der Leistungen:
- Schriftliche Dokumentation in Form eines Prüfprotokolls
- Übermittlung der Protokolle in Digitaler Form
- Kennzeichnung der Leitern und Tritte durch Prüfplakette mit nächstem Prüftermin
- Inventarisierung (jährliche Erinnerung, dass Ihre Leitern und Tritte wieder geprüft werden müssen)
Was sind die Pflichten eines Arbeitgebers in Bezug auf Leitern und Tritte?
- Vor Bereitstellung im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob ein geeigneteres Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden kann
- Bereitstellung von Leitern und Tritten, wenn die baulichen Gegebenheiten es erfordern (bspw. enge Treppenhäuser, enge Räume, enge Regalgänge, Zugang zu Dächern/Dachöffnungen, Unzugänglichkeit für Befahranlagen aufgrund von Treppen, Absätzen oder der Beschaffenheit des Untergrunds)
- Geeignete Leiter oder Tritt auswählen
- Mitarbeiter unterweisen
- Richtige Lagerung
- Für eine regelmäßige Prüfung sorgen
Wir prüfen die Regale in Ihrem Betrieb.
Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten, die an Arbeitsstätten verwendet werden, ist gemäß der nach DGUV Regel 108-007 und DIN 15635 verpflichtend.
Demnach muss die Regalprüfung mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person durchgeführt werden.
Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Mitarbeiter sicher arbeiten können und Sie als Geschäftsführer aus der persönlichen Haftung entbunden sind. Gerne übernehmen wir die Prüfung durch unseren zertifizierten Regalinspekteur nach DIN 15365 und dokumentieren diese.
Wir führen die wiederkehrende Prüfung Ihrer Regale nach den aktuell gültigen Vorschriften durch. Das ganze natürlich, unabhängig vom Hersteller.
Zu den prüfpflichtigen System gehören unter anderem:
- Fachbodenregale
- Palettenregale
- Kragarmregale
- Schwerlastregale
- Verschieberegale
- Einfahrregale
- Durchfahrregale
- Durchlaufregale
- Mehrgeschossanlagen
Unser Service beinhaltet (alle Serviceleistungen optional wählbar):
- Beratung bei der geeigneten Auswahl von Regalen für Ihr Arbeitsumfeld / die Arbeitsaufgabe, der erforderlichen Traglast und den vorhandenen Untergrund
- Beratung beim Neukauf von Regalen und ggf. Fördermöglichkeiten
- Prüfung Ihrer Regale nach DIN EN 15365 mit Dokumentation
- Beratung und ggf. Instandsetzung oder Empfehlung eines Fachbetriebs im Fall von Mängeln
Dokumentation der Leistungen:
- Schriftliche Dokumentation in Form eines Prüfprotokolls
- Übermittlung der Protokolle in Digitaler Form
- Kennzeichnung der Regale durch Prüfplakette mit nächstem Prüftermin
- Inventarisierung (jährliche Erinnerung, dass Ihre Leitern und Tritte wieder geprüft werden müssen)
Was sind die Pflichten eines Arbeitgebers in Bezug auf Regale?
- Geeignete Regale auswählen
- Mitarbeiter unterweisen
- Richtige Lagerung
- Für eine regelmäßige Prüfung sorgen
Wir prüfen die Sicherheitsschränke und Gefahrstoffcontainer in Ihrem Betrieb.
Die jährliche Prüfung von Sicherheitsschränken und Gefahrstoffcontainern, die an Arbeitsstätten verwendet werden, ist gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtend.
Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Mitarbeiter sicher arbeiten können und Sie als Geschäftsführer aus der persönlichen Haftung entbunden sind. Gerne übernehmen wir die Prüfung durch unsere zur Prüfung befähigten Person nach BetrSichV §§3 und 14, GefStoffV §7(7) in Verbindung mit der TRGS 510 Anhang 2 und TRGS 526 (Ziffer 7.4) und dokumentieren diese.
Wir führen die wiederkehrende Prüfung Ihrer Sicherheitsschränke und Gefahrstoffcontainer nach den aktuell gültigen Vorschriften durch. Das ganze natürlich, unabhängig vom Hersteller.
Unser Service beinhaltet (alle Serviceleistungen optional wählbar):
- Unterstützung bei der Erstellung eines Gefahrstoffkatasters zur Bestimmung Ihres Bedarfs
- Beratung bei der geeigneten Auswahl von Sicherheitsschränken und Gefahrstoffcontainern für Ihr Arbeitsumfeld / die Arbeitsaufgabe, der erforderlichen Traglast und Arbeitsdauer
- Prüfung Ihrer Sicherheitsschränke und Gefahrstoffcontainer nach BetrSichV und ArbStättV mit Dokumentation
- Beratung und ggf. Instandsetzung oder Empfehlung eines Fachbetriebs im Fall von Mängeln
Eine Prüfung beinhaltet:
- Kontrolle des Allgemeinzustandes
- Kontrolle der Inneneinrichtung (Böden, Auszüge, Auffangwanne)
- Kontrolle der richtigen Kennzeichnung
- Kontrolle des Lagergutes, siehe TRGS 510
- Kontrolle der Aufstellbedingungen
- Funktionskontrolle Mechanik (Türen, Auszüge etc.)
- Kontrolle der Thermoauslöseelemente (Türschließung)
- Kontrolle der Brandschutzelemente (Ventile und Dichtungen)
- Volumenstrommessung (falls vorhanden)
- Eintrag in das Servicebuch
- Prüfplakette
- Prüfprotokoll
- Jährlicher Erinnerungsservice
Wir prüfen Ihre persönliche Schutzausrüstung – bequem per Post oder bei größeren Stückzahlen vor Ort in Ihrem Betrieb.
Die Prüfung von PSA – z.B. von Auffangsystemen, Haltesysteme, Auffanggurte – ist gemäß DGUV 198 und 199 vom September 2019 verpflichtend. Die Prüfung hat bei Bedarf oder mindestens alle 12 Monate zu erfolgen. Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Mitarbeiter sicher arbeiten können und Sie als Geschäftsführer aus der persönlichen Haftung entbunden sind. Gerne übernehmen wir die Prüfung durch unseren Sachkundigen nach DGUV 312-906 und dokumentieren diese.
Wir führen die wiederkehrende Prüfung an Ihrer PSA gegen Absturz für Sie nach den aktuell gültigen Vorschriften durch. Das ganze natürlich, unabhängig vom Hersteller.
Unter anderem prüfen wir für Sie:
- Auffanggurte DIN EN 361
- Haltegurte DIN EN 358
- Sitzgurte DIN EN 813
- Auffangsysteme DIN EN 363
- Haltesysteme DIN EN 358
- Verbindungsmittel ohne Falldämpfer DIN EN 354
- Verbindungsmittel mit Falldämpfer DIN EN 354, EN 355
- Anschlageinrichtungen DIN EN 795
- Falldämpfer DIN EN 355
- Helme DIN EN 397
- Verbindungselemente DIN EN 362 (z.B. Karabiner, Maillons)
- Bandschlingen und Rundschlingen DIN EN 566
- Mitlaufende Auffanggeräte DIN EN 353-1 und DIN EN 353-2
Sie wählen den Prüfservice:
- Vor Ort Service z.B. in Ihrem Betrieb, am Einsatzort, auf der Baustelle
- Abholung und Rücklieferservice (bspw. Wochenendprüfung, Freitags abholen Montagmorgen zurückbringen)
- Paketservice, bequem per Post
- Auch in Kombination möglich
Dokumentation der Leistungen:
- Schriftliche Dokumentation in Form eines Prüfprotokolls
- Kennzeichnung der PSA durch Prüfplakette mit nächstem Prüftermin
- Inventarisierung Ihrer PSA (jährliche Erinnerung, dass Ihre PSA wieder geprüft werden muss)
Wann lohnt sich eine Prüfung der PSA nicht mehr?
- Die Label sind unleserlich oder nicht mehr vorhanden (z.B. Seil, Bandschlinge, Falldämpfer)
- Es ist keine Hersteller-Seriennummer oder sonstige individuelle Seriennummer auf dem Artikel vorhanden (z.B. Karabiner, Rollen)
- Textile Ausrüstungsgegenstände (z.B. Schlingen, Seile, Gurtbänder) oder Helme sind mit lösungsmittelhaltigen Stiften (z.B. Edding) gekennzeichnet
- Textile Ausrüstungsgegenstände (z.B. Schlingen, Seile, Gurtbänder) oder Helme sind durch Stoffe wie Bitumen, Teer oder Farbe verunreinigt
- Die maximale Benutzungsdauer und Lebensdauer laut Hersteller ist überschritten
- Helme sind mit Aufklebern versehen, welche nicht vom Hersteller freigegeben sind
Hinweis: Revisionspflichtige Rettungs- und Höhensicherungsgeräte DIN EN 360 und DIN EN 1496 dürfen nur vom Hersteller oder vom Hersteller autorisierten Personen geprüft werden.
Gerne empfehlen wir Ihnen den passenden Partner hierfür.
Verkehrssicherungen gemäß RSA 95/ZTV-SA/MVAS-99/StVO
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung von Verkehrssicherungsmaßnahmen durch unsere Eignung und Qualifikation gemäß ZTV-SA 97 und MVAS 1999 mit folgenden Leistungen:
- Ortskundige Einschätzung Ihres Bauvorhabens
- Abstimmung mit den zuständigen Behörden
- Individuelle Erstellung/Anpassung der RSA Regelpläne/Verkehrszeichenpläne auf ihr Bauvorhaben
- Beantragung von verkehrsrechtlichen Anordnungen und Genehmigungen
- Beantragung und Einholung von Sondernutzungserlaubnissen
- Kontrolle und Dokumentation der örtlich erstellten Verkehrssicherung
- Eintragung als Verantwortlicher für die Verkehrssicherung
Zur Absicherung von beispielsweise Baustellen, gehört gemäß der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) die Planung und Beantragung einer verkehrsrechtlichen Genehmigung bei der zuständigen Behörde. Dabei muss der Verkehrszeichenplan auf die individuelle örtliche Situation angepasst und mit den Behörden abgestimmt werden.
Gerne übernehmen wir diese Leistungen für Sie, bevor Sie Ihre Verkehrssicherung einrichten.
Die erforderliche Kontrolle und deren Dokumentation kann in Abstimmung entweder durch unser Büro, oder über eine Fotodokumentation durch Sie selbst erfolgen.
Wir prüfen Ihre persönliche Anschlagmittel und Zurrmittel – bequem per Post oder vor Ort in Ihrem Betrieb.
Die Prüfung von Anschlagmitteln und Zurrmitteln – z.B. zur Lastaufnahme bei Kranen, zum Sichern Ihrer Ladung, etc. – nach TRBS 1203 ist verpflichtend. Die Prüfung hat bei Bedarf oder mindestens alle 12 Monate zu erfolgen. Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Mitarbeiter sicher arbeiten können und Sie als Geschäftsführer aus der persönlichen Haftung entbunden sind. Gerne übernehmen wir die Prüfung und dokumentieren diese.
Wir führen die wiederkehrende Prüfung an Ihrer Anschlagmittel für Sie nach den aktuell gültigen Vorschriften durch. Das ganze natürlich, unabhängig vom Hersteller.
Wir prüfen für Sie unter anderem:
- Seile
- Anschlagketten
- Rundschlingen
- Hebebänder
- Schäkel
Sie wählen den Prüfservice:
- Vor Ort Service z.B. in Ihrem Betrieb, am Einsatzort, auf der Baustelle
- Abholung und Rücklieferservice (bspw. Wochenendprüfung, Freitags abholen Montagmorgen zurückbringen)
- Paketservice, bequem per Post
- Auch in Kombination möglich
Dokumentation der Leistungen:
- Schriftliche Dokumentation in Form eines Prüfprotokolls
- Kennzeichnung der Anschlagmittel durch Prüfplakette mit nächstem Prüftermin
- Inventarisierung Ihrer Anschlagmittel (jährliche Erinnerung, dass Ihre PSA wieder geprüft werden muss)